Beinorthesen: Kniegelenke

Kniegelenke bei knieübergreifenden Orthesen

Um einem Menschen das Gehen und Stehen zu ermöglichen, kann es notwendig sein, ein oder beide Kniegelenke operativ oder durch Schienen zu versteifen. Bisher sind vier technische Prinzipien bekannt, mit denen eine Feststellung des Kniegelenkes mit einer Schiene erreicht werden kann:

1. Es ist kein Kniegelenk an der Schiene vorhanden. Die Neigung der Schiene im Kniebereich beträgt 180° oder wurde den anatomischen bzw. medizinischen Notwendigkeiten (z. B. Kontrakturen) angepaßt.

2. Es ist ein frei bewegliches Gelenk vorhanden. Ein vor oder rückverlagertes Fuß-, Knie- oder Sprunggelenk wirkt streckend oder die Bewegung einschränkend und somit stabilisierend auf das Kniegelenk ein. Dadurch kann ein einigermaßen sicherer Schritt ermöglicht werden.

3a. Das Gelenk ist gesperrt und kann mit einem Sperrhebel, der entweder nach oben oder nach unten zeigt, von hinten entriegelt werden.

Schweizer SperreSchweizer Sperre3b. Der Sperrhebel kann beide Seiten gleichzeitig entriegeln und wurde in einem Halbkreis mit beiden Gelenken verbunden. Diese Vorrichtung wird als "Schweizer Sperre" bezeichnet. Eine Entriegelung ist nur von hinten in der Höhe der Kniekehle möglich.

3c. Am Ring der "Schweizer Sperre" kann ein Riemen angebracht werden, der mit einem weiteren Riemen um die Taille verbunden wird und ein Entriegeln durch Zug am aufsteigenden Riemen von vorne ermöglicht. Die beiden Gelenke sollten mit Leder abgedeckt werden, damit die Bekleidung geschont wird.

3d. Das Verbindungsstück zum gleichzeitigen Entriegeln beider Seiten wurde durch ein Perlonkabel ersetzt. Diese "Schweizer Sperre mit Kabelzug" wird am Oberschenkel zusammengeführt und kann von vorne durch Zug noch oben entriegelt werden.

4. Das Gelenk ist durch eine Keilsperre mit Kabelzug gesperrt. Der Perlonzug wird wie die "Schweizer Sperre" mit Kabelzug ebenfalls vom Oberschenkel aus (von vorne) entriegelt.

5. Beide oder ein vorhandenes Gelenk wird durch ein Fallschloß gesperrt. Um im Sitzen das Bein beugen zu können, müssen die Fallschlösser an der Schiene in Höhe des Kniegelenks nach oben gezogen werden.

Gelenksperren werden in Europa, Japan und Nordamerika sowie einigen Ländern in Südamerika und Südafrika verhältnismäßig selten verwendet, häufig bei Querschnittlähmungen. Bei Schienen nach Spina bifida (angeborene Querschnittlähmung) wird für Kinder am häufigsten ein Fallschloß verwendet. Die "Schweizer Sperre mit Kabelzug" verwenden Orthopädiemechaniker für Orthesen aus Carbon oder Polyethylen (Plastik), ohne Kabelzug wird die "Schweizer Sperre" für Beinorthesen aus Leder verwendet.

Albrecht Marignoni



Orthopoint: Bereich Grundwissen über die Herstellung, Verwendung und technische Einzelheiten von Heil-und Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung.
Benutzungshinweise: Grundwissen Heil-und Hilfsmittel
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Stand: 9/2008


Foto Copyright: Albrecht Marignoni