Von Albrecht Marignoni
Bei jedem Menschen kann durch einen Unfall oder eine Erkrankung eine Behinderung eintreten. Weltweit versuchen Staaten, die aus einer Behinderung resultierenden nachteiligen Folgen für den Einzelnen durch soziale Leistungen zu mindern.
In den europäischen und nordamerikanischen Staaten wurden umfassende System aus medizinischen, pädagogischen, sozialen und berufliche Leistungen entwickelt, die Menschen mit einem Handicap zugute kommen sollen. Sie werden als Rehabilitation bezeichnet.
Die Gewährung von Leistungen ist davon abhängig, ob ein Handicap vorliegt. Dafür hat die Weltgesundheitsbehörde WHO versucht, den Begriff Behinderung maßgeblich für alle Staaten und Kulturen zu definieren.
Mit der Veröffentlichung der WHO-Klassifikation (International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps-ICIDH) von 1980 lag erstmals eine solche einheitliche Definition des Begriffs Behinderung vor.
Die WHO - Definition klassifizierte eine Behinderung nach drei Bereichen. Demnach liegt eine Behinderung vor, wenn in der Folge einer Krankheit, eines angeborenen Leidens oder Verletzung eine Schädigung (impairment) im medizinischen Sinne dauerhaft vorliegt.
Aus dieser Schädigung muß eine Beeinträchtigung (disability) für den Menschen selbst resultieren. Wenn diese individuelle Beeinträchtigung zu einer sozialen Beeinträchtigung (handicap) führt, liegt zusammen mit dem Schaden eine Behinderung hinsichtlich der Lebensvollzüge in persönlicher, familiärer und gesellschaftlicher Hinsicht vor.
Im Mai 2001 hat die WHO ihren Ansatz bekräftigt (ICIDH-1 und ICIDH-2).
Die WHO-Klassifikation wurde 1986 in die deutsche Sozialgesetzgebung übernommen. Seit 1994 gilt die WHO-Definition auch als theoretische Grundlage der medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. Neben diesem politischen Erklärungsmodell existieren zahlreiche weitere Modelle im Bereich der Soziologie. Weitere Informationen in englischer Sprache über die WHO-Klassifikation: http://www.who.int/icidh.