Patientenverfügung und das Grundgesetz
Dem GG Genüge getan
Ein Kurzkommentar von Albrecht Marignoni
[Orthopoint News, Hamm] Die an Menschenrechten interessierten Internetbenutzer mögen sich ob der Nachrichten aus dem Iran die Augen reiben. Gestern wurden im Bundestag die Gesetzesänderungen für Patientenverfügungen verabschiedet. Im Kern ging es darum, das verfassungsrechtlich garantierte Menschenrecht auf Selbstbestimmung im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung in bereits bestehenden Gesetzen zu bestätigen. Das ist den Abgeordneten gelungen. Die Patientenverfügung ist nun ein Rechtsinstitut, das für die Berufsgruppe der Ärzte und die Angehörigen eines kranken Menschen verbindlich ist. Ein nicht Beachten einer Patientenverfügung ist in der Zukunft strafbar.
Wie nicht anders zu erwarten war, hat die organisierte Ärzteschaft und die Kirchen bereits Kritik angemeldet. Noch am Morgen vor der Abstimmung im Bundestag polterte in religiöser Inbrunst der Ärztepräsident Hoppe im "Deutschlandfunk": "Die vielen individuellen Situationen von Schwerkranken seien gesetzlich nicht regelbar." Nun hat das Parlament ihm das Gegenteil bewiesen. Das Gesetz kann als eine Art Schutzfunktion des Arztkunden vor seinem Arzt bewertet werden. Dieser Schutz muß weiter ausgebaut werden. Insbesondere die bisher ungelöste Frage nach ärztlicher Assistenz bei einem gewünschten frei verantwortlichen Suizid. Auch hier besteht bei Ärzten eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die in der nächsten Legislaturperiode durch ein Gesetz der verfaßten Ärzteschaft abgerungen werden muß.
Für deutsche Menschenrechtler war der Freitag ein guter Tag, denn die Parlamentarier haben das grundgesetzlich verankerte Recht auf Selbstbestimmung gegen die Partikularinteressen der Ärzteschaft durchgesetzt.
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